Bistumsprozess

Bistumsprozess

Unter dem Leitwort „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ gestaltet das Erzbistum Paderborn seit April 2025 eine neue Etappe seines Bistumsprozesses. Im Mittelpunkt stehen zwei eng miteinander verbundene Vorhaben: Pastoraltransformation und Verwaltungstransformation. Beide reagieren auf tiefgreifende Veränderungen (u. a. weniger Personal, sinkende Ressourcen und veränderte Erwartungen) – mit dem Ziel, Kirche auch künftig nah bei den Menschen, verlässlich und handlungsfähig zu halten.

Pastoraltransformation – Seelsorge zukunftsfähig aufstellen

Die Pastoraltransformation will die Voraussetzungen schaffen, damit der Glaube auch unter neuen Rahmenbedingungen weiter gelebt und geteilt werden kann – vielfältig, biografisch relevant und verlässlich. Dafür werden Strukturen und Zusammenarbeit schrittweise weiterentwickelt.

Wesentliche Elemente der künftigen Struktur sind:

  • Maximal 25 Seelsorgeräume als größere pastorale Einheiten, in denen pastorales Personal eingesetzt wird.

  • Pastoralteams pro Seelsorgeraum, die je nach Profil und Aufgaben vor Ort zusammengesetzt werden.

  • Ein Pastorales Zentrum je Seelsorgeraum sowie zusätzliche „verlässliche Orte“, die vor Ort festgelegt werden (z. B. für Gottesdienst, Beratung, Begegnung, soziale Präsenz).

  • Ein klarer Zeithorizont: Die Errichtung der neuen pastoralen Struktur soll bis 2030 abgeschlossen sein; die langfristige Entwicklung wird bis in die Perspektive 2040 gedacht.

Verwaltungstransformation – Entlasten, vereinheitlichen, digitalisieren

Die Verwaltungstransformation folgt dem Grundsatz: „Verwaltung dient der Pastoral.“ Sie soll Haupt- und Ehrenamtliche vor Ort spürbar entlasten, damit mehr Zeit für den kirchlichen Auftrag bleibt – durch weniger Bürokratie, klarere Zuständigkeiten und bessere digitale Unterstützung.

Im Kern geht es um:

  • eine einheitliche Organisation mit klaren Verantwortlichkeiten,

  • digital und qualitativ optimierte Prozesse,

  • zugleich Nähe zu Pfarreien und Kitas sowie nachhaltige Qualitätssicherung.

Die Transformation der Verwaltungsstrukturen soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein und eine langfristig tragfähige Basis – u. a. für die Verwaltung von Kirchengemeinden und Kitas – sichern.