
orientieren sich an Unterrichtsstunden (UStd.), d.h. an 45-Minuten-Einheiten. Sollte sich eine Veranstaltung über einen größeren Zeitraum als 3 UStd. erstrecken, muss eine Pause von 15 Minuten eingeplant werden.
Die sieben Förderbereiche des WbG gem. § 11, Abs. 2 WbG NRW auf einen Blick:
1. Politische Bildung
2. Arbeitswelt- und berufsbezogene Bildung
3. Kompensatorische Grundbildung
4. Abschluss- und schulabschlussbezogene Bildung
5. Lebensgestaltende Bildung
6. Förderung von Schlüsselqualifikationen
7. Familienbildung
Fragen und Anmeldungen bitte an die KBS Paderborn oder an das Dekanatsbüro Paderborn.
Der Vorstand